Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Nettetal hat eine Anfrage zur Abrechnung der Straßenausbaubeiträge an der Ringstraße in Kaldenkirchen gestellt. Anlass ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das eindeutig festgestellt hat, dass das betreffende Teilstück bereits seit 1975 technisch erschlossen war — und somit nicht als Ersterschließung hätte abgerechnet werden dürfen.
Diese rechtliche Klarstellung hat erhebliche Konsequenzen:
Mehrere Anwohner mussten aufgrund der falschen Einstufung deutlich höhere Beiträge zahlen. Nach gerichtlicher Klärung wurden ihnen bis zu 13.000 Euro pro Haushalt erstattet. Für die FDP ist klar: Wenn einzelne Betroffene zu viel gezahlt haben, betrifft diese Fehleinschätzung möglicherweise auch weitere Anwohner.
Das Gericht betonte außerdem, dass eine Straße nicht nachträglich in einen Zustand der „Unfertigkeit“ zurückversetzt werden kann, nur weil spätere Beitragssatzungen strengere Anforderungen enthalten. Damit besteht kein Zweifel daran, dass es sich um eine erschlossene Straße mit Abrechnung nach § 12a KAG NRW gehandelt hätte — und nicht um eine Ersterschließung.
Vor diesem Hintergrund stellt die FDP-Fraktion zwei zentrale Fragen an die Verwaltung:
Sind die bisherigen Vereinbarungen und Abrechnungen rechtlich überhaupt noch gültig, wenn die Straße bereits 1975 technisch hergestellt war?
Ist die Stadt bereit, auch ohne rechtlichen Zwang freiwillig Erstattungen vorzunehmen, um alle Betroffenen gleich zu behandeln?
Aus Sicht der FDP handelt es sich um eine klare Fehleinschätzung des Ausbaustatus. Eine grobe überschlägige Berechnung ergibt, dass rund 65.000 Euro zu viel gezahlt wurden. Selbst wenn formal keine rechtliche Verpflichtung zur Erstattung bestehen sollte, sieht die FDP die Stadt in der Pflicht, Fairness zu zeigen und Fehler zu korrigieren.
Denn für die FDP ist entscheidend:
Vertrauen entsteht, wenn Entscheidungen transparent getroffen und offensichtliche Fehlbewertungen nachvollziehbar korrigiert werden — auch im Nachhinein.