Nettetal, 07.12.2023
Großtagespflege in Nettetal: Widersprüche, Risiken und offene Standortfrage
Großtagespflege

Im Jugendhilfeausschuss am 13.12.2023 soll der einstimmige Beschluss vom 14.12.2022 aufgehoben werden, der die Einrichtung einer Großtagespflege an der ehemaligen Hauptschule Kaldenkirchen vorsah. Damit sollte die gesetzlich vorgeschriebene Vertretungssituation in der Kindertagespflege sichergestellt werden. Die Verwaltung begründet die Aufhebung damit, dass die „Kindertagesbetreuungsquote in Nettetal recht auskömmlich sei“.

Gleichzeitig weist die Verwaltung jedoch im selben Ausschuss unter TOP 3, XVI. ausdrücklich darauf hin, dass Nettetal der gesetzlichen Pflicht zur Sicherstellung der Vertretungssituation derzeit nicht nachkommen kann. Grundlage hierfür sind §23 Abs. 2 KiBiz NRW in Verbindung mit §23 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII. Eltern hätten im Vertretungsfall sogar gerichtlich durchsetzbare Schadensersatzansprüche, wenn keine verlässliche Vertretung gewährleistet ist.

Genau aus diesem Grund wurde der ursprüngliche Beschluss zur Einrichtung der Großtagespflege überhaupt gefasst – und zwar bereits vor über einem Jahr. Dennoch konnte laut Verwaltung bis heute „kein alternativer Standort gefunden werden“. Dies wirft die Frage auf, wie nachvollziehbar es ist, einen bestehenden und geeigneten Standort zugunsten einer ungewissen Alternativsuche aufzugeben.

Aufgrund der teils widersprüchlichen Aussagen stellt die FDP-Fraktion vier zentrale Fragen:

  1. Wie soll nun kurzfristig ein alternativer Standort gefunden werden, obwohl laut Verwaltung trotz intensiver Suche bislang keiner existiert?

  2. Warum wird die Standortsuche auf nur zwei Stadtteile begrenzt, während Kaldenkirchen – der ursprünglich beschlossene Standort – kategorisch ausgeschlossen wird?

  3. Welcher zeitliche Rahmen ist realistisch, um einen Standort zu finden, baulich anzupassen und einen geeigneten Träger zu gewinnen?

  4. Wäre eine eingeschränkte Weiternutzung der Hauptschule Kaldenkirchen möglich, indem die bereits umgebauten Räume im Erdgeschoss räumlich getrennt und wieder für die Großtagespflege geöffnet werden?

Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es nicht nachvollziehbar, warum der Beschluss trotz der eindeutigen Rechtslage und des dokumentierten Bedarfs nicht umgesetzt wurde. Dadurch setzt sich die Stadt seit über einem Jahr dem Risiko kostspieliger Klagen aus. Dass bisher zufällig noch keine Eltern Klage erhoben haben, kann kein belastbares Argument dafür sein, dass die Situation unproblematisch sei.

Die FDP-Fraktion stellt klar: Die Betreuungssicherheit der Nettetaler Familien muss höchste Priorität haben.

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